Rechtsprechung
   KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43788
KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11 (https://dejure.org/2012,43788)
KG, Entscheidung vom 17.09.2012 - 8 U 87/11 (https://dejure.org/2012,43788)
KG, Entscheidung vom 17. September 2012 - 8 U 87/11 (https://dejure.org/2012,43788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im Bereich der Traufpfette einer Halle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietminderungsrecht - Ausschluss durch AGB unwirksam

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Formularvertrag; lose Dachsteine; permanenter Mietmangel; gefahrbringender Zustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im Bereich der Traufpfette einer Halle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Größere Schadensanfälligkeit ohne konkrete Gefahr: Kein Mietmangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Größere Schadensanfälligkeit ohne konkrete Gefahr ist kein Mietmangel! (IMR 2013, 245)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Nach § 307 BGB unwirksam ist eine AGB des Vermieters, durch die das gesetzliche, verschuldensunabhängige Minderungsrecht zum Nachteil des Mieters etwa durch das Erfordernis eines Verschuldens des Vermieters eingeschränkt wird, während eine Klausel, die nur den sofortigen Abzug von der Mietzahlung ausschließt, jedoch dem Mieter die Möglichkeit belässt, den Mangel im Wege der Klage auf Rückzahlung überzahlter Miete (§§ 812, 536 BGB ) geltend zu machen, der Inhaltskontrolle standhält (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497, 2498 Tz 18 und 20).

    Es entspricht daher der Rechtsprechung des BGH, dass eine Klausel, wonach die Minderung ausgeschlossen ist, wenn die zur Nutzungseinschränkung der Räume führenden Umstände vom Vermieter nicht bzw. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind, "im Zweifel" dahin auszulegen ist, dass die Minderung vollständig ausgeschlossen und dem Mieter die Möglichkeit der Rückforderung nach § 812 BGB nicht belassen werden soll (s. die Leitsätze von BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 und NJW 2008, 2254 ).

    Die Klausel enthält keine den Ausschluss der Minderung einschränkende Konkretisierung (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497, 2498 Tz 13).

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Es entspricht daher der Rechtsprechung des BGH, dass eine Klausel, wonach die Minderung ausgeschlossen ist, wenn die zur Nutzungseinschränkung der Räume führenden Umstände vom Vermieter nicht bzw. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind, "im Zweifel" dahin auszulegen ist, dass die Minderung vollständig ausgeschlossen und dem Mieter die Möglichkeit der Rückforderung nach § 812 BGB nicht belassen werden soll (s. die Leitsätze von BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 und NJW 2008, 2254 ).

    Auch diese Gesamtschau der AGB (vgl. BGH NJW 2008, 2254, 2255 Tz 16) spricht nicht für, sondern eher gegen das von der Klägerin vertretene Verständnis, dass mit dem pauschalen Hinweises auf "unberührt" bleibende Rechte gerade Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB gemeint seien.

  • OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86

    Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).

    Ob und ggf. in welcher Höhe eine Gebrauchsbeeinträchtigung wegen einer Gefahr vorliegt, ist Frage des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 968, 969).

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Die Abrechnungsreife, die vorliegend zum 31.12.2010 eingetreten ist, ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2011, 2350, 2351 Tz 19) und führt dazu, dass der Vorschussbetrag nur weiter verfolgt werden kann, wenn die Betriebskostenabrechnung bei Ansatz der fiktiven Soll-Vorauszahlungen nicht zu einem Guthaben des Mieters führt (vgl. Senat, Urt. v. 22.03.2012, 8 U 64/11, bei [...] Tz 21).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).
  • BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99

    Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Sie ist auch nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Mietsache weiter anzuwenden, da ihr Zweck, dem Vermieter ungeachtet streitiger Gegenforderungen Liquidität zuzuführen, auch nach Vertragsbeendigung fortbesteht (vgl. BGH NJW-RR 2000, 530 ; Senat, Urt. v. 25.01.2010, 8 U 139/09; Sternel, Mietrecht, 4. Aufl., Rn II 112).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).
  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).
  • RG, 14.01.1913 - III 268/12

    Haftung aus Mängeln der Mietsache

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).
  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

    Auszug aus KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
    Die Abrechnungsreife, die vorliegend zum 31.12.2010 eingetreten ist, ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2011, 2350, 2351 Tz 19) und führt dazu, dass der Vorschussbetrag nur weiter verfolgt werden kann, wenn die Betriebskostenabrechnung bei Ansatz der fiktiven Soll-Vorauszahlungen nicht zu einem Guthaben des Mieters führt (vgl. Senat, Urt. v. 22.03.2012, 8 U 64/11, bei [...] Tz 21).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Für die Annahme eines Mangels genügt es grundsätzlich, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Mietgebrauch durch die infrage stehende Beschaffenheit jederzeit erheblich beeinträchtigt werden könnte (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007, XII ZR 24/06, ZMR 2008, 274; BGH, Urteil vom 23. September 1992, XII ZR 44/91, NJW 1992, 3226; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010, XII ZR 132/09, NJW 2011, 514; KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987, 30 REMiet 1/86, OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987, 30 RE MietR 1/86,NJW-RR 1987, 968).

    Die Grenzziehung ist schwierig, weil Gefahren überall lauern, weshalb zum Teil nur aktuell drohende Gefahren als relevant angesehen werden (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636).

    Beispiele sind die Gefahr, dass die Decke einbricht (LG Heidelberg ZMR 2012, 950) oder dass Steine aus der Decke herunterfallen (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636), weiter Schäden an der elektrischen Installation in den Räumen des Vermieters, die sich auf den Mieter auswirken können (OLG Celle, Urteil vom 29. November 1995, 2 U 210/94,ZMR 1996, 197) sowie sogar eine Bombendrohung gegen den Vermieter, der im selben Haus, wie der Mieter wohnt (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 1999, 22 U 2401/98, NZM 2002, 165, 166).

  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Für die Annahme eines Mangels genügt es außerdem, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Mietgebrauch durch die infrage stehende Beschaffenheit jederzeit erheblich beeinträchtigt werden könnte (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007: XII 2R 24/06, ZMR 2008, 274; BGH, Urteil vom 23. September 1992, XII ZR 44/91, NJW 1992, 3226; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010, XII ZR 132/09, NJW 2011, 514; KG, Urteil vom 17, September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987, 30 REMiet 1/86, OLG Hamm, Beschluss vorn 25, März 1987, 30 RE MietR 1/86, NJW-RR 1987, 968).

    Die Grenzziehung ist schwierig, weil Gefahren überall lauern, weshalb zum Teil nur aktuell drohende Gefahren als relevant angesehen werden (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636).

    Beispiele sind die Gefahr, dass die Decke einbricht (LG Heidelberg ZMR 2012, 950) oder dass Steine aus der Decke herunterfallen (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636), weiter Schäden an der elektrischen Installation in den Räumen des Vermieters, die sich auf den Mieter auswirken können (OLG Celle, Urteil vom 29. November 1995, 2 U 210/94, ZMR 1996, 197) sowie sogar eine Bombendrohung gegen den Vermieter, der im selben Haus, wie der Mieter wohnt (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 1999, 22 U 2401/98, NZM 2002, 165,166).

  • LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15

    Schimmel ist immer Mietmangel!

    Für die Annahme eines Mangels genügt es grundsätzlich, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Mietgebrauch durch die infrage stehende Beschaffenheit jederzeit erheblich beeinträchtigt werden könnte (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007, XII ZR 24/06, ZMR 2008, 274; BGH, Urteil vom 23. September 1992, XII ZR 44/91, NJW 1992, 3226; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010, XII ZR 132/09, NJW 2011, 514; KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987, 30 REMiet 1/86, OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 1987, 30 RE MietR 1/86, NJW-RR 1987, 968).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 10 U 159/13

    Höhe der Nutzungsentschädigung nach Kündigung des Mietvertrages

    Insbesondere ist § 6 Ziffer 3 MV auch nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Mietsache weiter anzuwenden, da sein Zweck, dem Vermieter ungeachtet streitiger Gegenforderungen Liquidität zuzuführen, auch nach Vertragsbeendigung fortbesteht (KG, Urt. v. 17.9.2012 BeckRS 2012, 25063 - 8 U 87/11; vgl. BGH NJW-RR 2000, 530).
  • LG Lübeck, 02.03.2017 - 14 S 275/15

    Wohnraummiete: Minderung wegen der Gefahr einer Schimmelpilzbildung

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist allenfalls dann bei einer Gefahrenlage bereits eine Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit gegeben, wenn sich die Gefahrenlage konkretisiert und verdichtet hat, bloße abstrakte Gefahren und haltlose Befürchtungen reichen nicht aus (vgl. etwa KG, Urteil vom 17.09.2012 - 8 U 87/11 -, zitiert nach BeckRS 2012, 25063; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. A., § 536 Rn. 10; Lützenkirchen in Lützenkirchen, Mietrecht, § 536 Rn. 208, 210; zusammenfassend auch Emmerich in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 536 Rn 8; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht